Oberösterreichischer Tennisverband

Individualförderung U19

Grundlage zur Förderung:

Als Richtlinien zur Förderung dienen die vom Österreichischen Tennisverbandes erstellten Kriterien, die sich sehr moderat nach internationalen Erfahrungswerten richten.

Jenen Athleten, die diesem Kader der Individualförderung angehören, werden vom OÖTV die Kosten der Turnierreisen und/oder Trainerkosten, in der Höhe ihrer Förderung, rückerstattet. Damit unterstützt der OÖTV die Eltern der Athleten, die als Voraussetzung Wohnsitz, Verein und Trainingsmittelpunkt in OÖ haben, direkt bei allen finanziellen Herausforderungen.

Der OÖTV fördert die Athleten mit maximal etwa 1/3 der Fördersumme des Bundesfachverbandes ÖTV (Stand 2023).

Zur ÖTV Individualförderung

Unterstützung des OÖTV:

    Bei Erreichen des ITF Korridors: bis zu 3.000 €
    Bei Erreichen des WTA/ATP Korridors: bis zu 5.000 €

Die Spieler/innen müssen folgende transparente Kriterien erfüllen:

Ranglistenplatz ITF / ATP / WTA
Altersgrenze 19 Jahre
Wohnsitz, Verein und Trainingsmittelpunkt in OÖ.
Kooperationsbereitschaft," Good Standing" mit dem OÖTV.
Ein gut sichtbares OÖTV-Logo muss an der Matchbekleidung angebracht werden.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Kriterien:

    Die Individualförderung muss im Einzel erreicht werden.
    Der Korridor muss bis Ende jenes Jahres erreicht werden, in dem der Spieler/die Spielerin das Alter erreicht.
    Es gilt wie beim ÖTV das normale Ranking im Dezember (nicht Race oder Year End Ranking).

ATP / WTA Korridor

17 Jahre 18 Jahre 19 Jahre
WTA 700 600 500
ATP 800 700

ITF Jugend Korridor

17 Jahre 18 Jahre
ITF 130 80

Auszahlung:

Bei Erfüllung der Kriterien erfolgt die einmalige jährliche Auszahlung nach schriftlichem Ansuchen mittels Datenblatt und OÖTV-Kooperationserklärung, zwischen dem 15.12. und 31.12. des Jahres 
an sport@ooetv.at.

 

OÖTV Kooperationsvereinbarung