Oberösterreichischer Tennisverband

Ehrenzeichen

Ehrenzeichen des Oberösterreichischen Tennisverbandes

Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder

Ehrenzeichen in Gold

Ehrenzeichen in Silber

Der Oberösterreichische Tennisverband hat zur sichtbaren Auszeichnung verdienter Mitglieder des OÖTV und von Persönlichkeiten, die sich um den OÖTV besondere Verdienste erworben haben, ein Ehrenzeichen in zwei Stufen geschaffen.

Der Antrag um Auszeichnung kann in einem formloser Schreiben an den OÖTV Vorstand gerichtet werden.

Grundsätzlich sollte die Auszeichnung (Überreichung des Ehrenzeichens) im Rahmen des OÖTV Verbandstages (im April) erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Auszeichnung aber auch im Rahmen eines Vereinsjubiläums erfolgen.

Ehrenzeichenordung des OÖTV

Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 10. Jänner 1979

Der Oberösterreichische Tennisverband hat zur sichtbaren Auszeichnung verdienter Mitglieder des OÖTV und von Persönlichkeiten, die sich um den OÖTV besondere Verdienste erworben haben, ein Ehrenzeichen in zwei Stufen geschaffen:

EHRENZEICHEN des OÖTV in G O L D
EHRENZEICHEN des OÖTV in S I L B E R

Das Ehrenzeichen in G O L D wird über Beschluss des Verbandsvorstandes verliehen an:
a) Mitglieder des Verbandsvorstandes für mindestens 20-jähriges verdienstvolles Wirken im Vorstand des OÖTV.
b) Mitglieder von Vereinsvorständen für besondere Verdienste in mindestens 20-jähriger Tätigkeit um den Auf- und Ausbau von Mitgliedsvereinen oder mehrmalige Organisation von tennissportlichen Veranstaltungen, die erheblich über die Vereinsgrenzen hinausreichen.
c) TennisspielerInnen
1.) für die Erringung von 3 Staatsmeistertiteln in den Bewerben Herren Einzel, Damen Einzel, Herren Doppel, Damen Doppel und in der Mannschaftsmeisterschaft, 1. Bundesliga.
2.) für die Erringung von 6 Landesmeistertiteln in den Bewerben Herren Einzel, Damen Einzel, Herren Doppel, Damen Doppel und in der Mannschaftsmeisterschaft OÖ., OÖ.-Liga.
3.) für Erfolge als Turnierspieler über einen Zeitraum von 30 Jahren, ohne je Staats- oder Landesmeister geworden zu sein.
Ein Staatsmeistertitel ist als zwei Landestitel zu werten.
d) Vereinsmitglieder für vielfache, außergewöhnliche Verdienste um den OÖTV, wobei eine Fassung unter a) - c) nicht möglich ist.
e) Mitglieder des ÖTV / Landesverbände für besondere, wiederholte Verdienste um den OÖTV.
f) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und Industrie für besondere und wiederholte Verdienste um den OÖTV.

Das Ehrenzeichen in S I L B E R wird über Beschluss des Verbandsvorstandes verliehen an:
a) Mitglieder des Verbandsvorstandes für mindestens 10-jähriges Wirken im Vorstand des OÖTV mit besonderen Leistungen.
b) Mitglieder von Vereinsvorständen für besondere Verdienste in zumindest 10-jähriger Tätigkeit um den Auf- und Ausbau von Mitgliedsvereinen oder mehrmaliger Organisation von tennissportlichen Veranstaltungen, die erheblich über die Vereinsgrenzen hinausgehen.
c) TennisspielerInnen
1.) für die Erringung eines Staatsmeistertitels.
2.) für die Erringung von 3 Landesmeistertiteln (Bewerbe wie umseitig beschrieben).
3.) für Erfolge als Turnierspieler über einen Zeitraum von 20 Jahren, ohne je Staats- oder Landesmeister geworden zu sein.
d) -  f) wie oben für besondere Verdienste um den OÖTV.

Die Verleihung erfolgt in einer Stufe nur ein Mal, eine Erhöhung von S I L B E R auf G O L D ist frühestens 5 Jahre nach der Erstauszeichnung möglich, es sei denn, es werden die Bedingungen c) 1 bis 2 früher erfüllt.

Anträge auf Verleihung eines Ehrenzeichens können Mitglieder des Verbandsvorstandes und Vereinsleitungen mit entsprechender Begründung beim Vorstand des Oberösterreichischen Tennisverbandes einbringen.

Die Verleihung der Ehrenzeichen erfolgt in der Regel beim jährlichen Verbandstag des OÖTV, in besonderen Fällen oder aus besonderem Anlass kann die Verleihung auch bei anderen offiziellen Veranstaltungen mit tennissportlichem Charakter vorgenommen werden.