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Test zum Teamcaptain
Für die Funktion des Teamcaptains sollte die Kenntnis der Durchführungsbestimmungen ein wesentliches Kriterium sein. Das OÖTV-Wettspielreferat hat daher festgelegt, dass die Teamcaptain einen Test absolvieren müssen. Hier sind jedoch alle Hilfsmittel erlaubt, schließlich sollten sich unvorhergesehen auftretende Probleme bei einem Meisterschaftsspiel mit einem Blick ins Regelwerk schnell lösen lassen.
MF TEST (Test für OÖMM 2024 verfügbar ab 15. Jänner 2024!)
Nach dem Absenden des Test bitten wir um etwas Geduld. Innerhalb von 14 Tagen werden das Zertifikat und der Aufnäher auf dem Postweg übermittelt!
Spielgemeinschaften
Zwei oder mehrere Vereine können zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes eine Spielgemeinschaft bilden.
Die ursprünglichen Vereine (Stammvereine) müssen Mitglied des Oberösterreichischen Tennisverbandes sein (bleiben). Die Stammvereine haben den Mitgliedsbeitrag als „Verein ohne OÖMM“ an den OÖTV abzuführen.
Die Spielgemeinschaft wird als selbstständiger „Verein“ im Meisterschaftsbetrieb geführt. Die Verrechnung des Mitgliedsbeitrages (Verein mit OÖMM) erfolgt über die Spielgemeinschaft. Wie bei allen Vereinen muss auch bei den Spielgemeinschaften eine Kontaktperson zum OÖTV namhaft gemacht werden.
Sämtliche Mannschaften und Spieler(listen) sind in der Spielgemeinschaft zu führen bzw. zu erfassen. Die Meldung von Mannschaften der Stammvereine außerhalb der Spielgemeinschaft ist nicht zulässig.
Die bestehenden Mannschaften der Stammvereine werden in die Spielgemeinschaft übernommen und behalten ihren Platz in der jeweiligen Spielklasse.
Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist für 3 Jahre bindend.
Erfolgt die Auflösung der Spielgemeinschaft innerhalb dieser ersten drei Jahre oder scheidet ein oder mehrer Partner in den ersten drei Jahren aus der Spielgemeinschaft aus, so werden sämtliche Mannschaften der Spielgemeinschaft in die letzte Klasse versetzt.
Erfolgt die Auflösung der Spielgemeinschaft nach den ersten drei Jahren, so bleiben die Plätze in der jeweiligen Spielklasse erhalten. Können sich die Partner der Spielgemeinschaft jedoch nicht über die Zuteilung der Mannschaften einigen, so werden wiederum alle Mannschaften in die letzte Klasse versetzt. Eine schriftliche Vereinbarung über die Zuteilung im Falle der Auflösung der Spielgemeinschaft wird empfohlen.
Die Gründung einer Spielgemeinschaft ist bis spätestens 1. Dezember mittels Formblatt beim OÖTV zu beantragen.
Die Auflösung einer Spielgemeinschaft ist bis spätestens 1. Dezember formlos mit Vereinsstampiglie und Unterschriften der Vereinsvorstände der Stammvereine bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Zuteilung der einzelnen Mannschaften auf die Stammvereine zu übermitteln.